Norm
BVergG 2006 §3 Abs1 Z2 litaRechtssatz
Der Begriff "Aufgaben im Allgemeininteresse" ist, der umfassenden Zielsetzung der Vergaberechtslinien folgend, weit zu interpretieren (vgl. BVA 9.10.2001, N-102/01-10, Bereitstellung von Studienheimplätzen). Zu diesen zählen insbesondere Aufgaben, die der Förderung von objektiv gemeinsamen Interessen der Gesamtbevölkerung oder einzelner Bevölkerungsgruppen zuträglich sind (vgl. Holoubek/Fuchs in Schramm/Aicher/ Fruhmann/Thienel, BVergG 2006, Kommentar2, § 3 Rz 36).Der Begriff "Aufgaben im Allgemeininteresse" ist, der umfassenden Zielsetzung der Vergaberechtslinien folgend, weit zu interpretieren vergleiche BVA 9.10.2001, N-102/01-10, Bereitstellung von Studienheimplätzen). Zu diesen zählen insbesondere Aufgaben, die der Förderung von objektiv gemeinsamen Interessen der Gesamtbevölkerung oder einzelner Bevölkerungsgruppen zuträglich sind vergleiche Holoubek/Fuchs in Schramm/Aicher/ Fruhmann/Thienel, BVergG 2006, Kommentar2, Paragraph 3, Rz 36).
Die vom Verein wahrgenommene Förderung der Interessen der oö Wirtschaft im Wege der unmittelbaren Unterstützung begabter Schüler und Studenten durch die Unterhaltung von "leistbaren" Studentenheimen und Schülerinternaten sowie die Führung von preisgünstigen Studentenmensen und sonstigen dem Vereinszweck dienenden Einrichtungen stellen nach dem Begriffsverständnis des EUGH (vgl. E vom 10.5.2001, Rs C-223/99 und C-260/99, Agorà und Excelsior, RdN 34, zur generellen Impulswirkung für den Handel; 22.5.2003, Rs C-18/01, Korhonen, RdN 44f zur Schaffung von Arbeitsplätzen Erhöhung von Steuereinnahmen) solche im Allgemeininteresse dar.Die vom Verein wahrgenommene Förderung der Interessen der oö Wirtschaft im Wege der unmittelbaren Unterstützung begabter Schüler und Studenten durch die Unterhaltung von "leistbaren" Studentenheimen und Schülerinternaten sowie die Führung von preisgünstigen Studentenmensen und sonstigen dem Vereinszweck dienenden Einrichtungen stellen nach dem Begriffsverständnis des EUGH vergleiche E vom 10.5.2001, Rs C-223/99 und C-260/99, Agorà und Excelsior, RdN 34, zur generellen Impulswirkung für den Handel; 22.5.2003, Rs C-18/01, Korhonen, RdN 44f zur Schaffung von Arbeitsplätzen Erhöhung von Steuereinnahmen) solche im Allgemeininteresse dar.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2009