Norm
BVergG 2006 §69 Z1Rechtssatz
Aus den vom Bieter nachgereichten Nachweisen muss eindeutig hervorgehen, dass das in der Ausschreibung geforderte Musskriterium bereits zum geforderten Zeitpunkt (beim offenen Verfahren zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung) erfüllt wurde.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2009