RS Verg 2009/4/30 N/0028-BVA/03/2009-19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2009
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Norm

BVergG 2006 §69 Z1
  1. BVergG 2006 § 69 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018

Rechtssatz

Kann ein Bieter im offenen Verfahren den Mangel, dass schon zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung das in der Ausschreibung geforderte Musskriterium erfüllt wurde, nicht beheben, ist das Angebot als fehlerhaft bzw. unvollständig auszuscheiden.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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