RS Verg 2009/5/12 N/0022-BVA/11/2009-27

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.2009
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Rechtssatz

Der Vermieter von Geräten ist als Hilfsunternehmen einzustufen, das selbst keine Leistung erbringt und daher nicht als namhaft zu machender Subunternehmer zu qualifizieren.

(G.Zellenhofer/Schramm in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, § 240 Rz 11)(G.Zellenhofer/Schramm in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Paragraph 240, Rz 11)

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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