Norm
BVergG 2006 §240Rechtssatz
Der Vermieter von Geräten ist als Hilfsunternehmen einzustufen, das selbst keine Leistung erbringt und daher nicht als namhaft zu machender Subunternehmer zu qualifizieren.
(G.Zellenhofer/Schramm in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, § 240 Rz 11)(G.Zellenhofer/Schramm in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Paragraph 240, Rz 11)
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009