Norm
BVergG 2006 §69Rechtssatz
Die Befugnis, wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit werden unter dem Oberbegriff der Eignung zusammengefasst.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Eignung;Zuletzt aktualisiert am
14.08.2009