RS Verg 2009/6/9 N/0040-BVA/14/2009-31

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.2009
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Rechtssatz

Erfolgt keine Ausschreibungsberichtigung, dürfen weder Auftraggeber noch Bieter von der Ausschreibung abgehen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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