RS Verg 2009/6/30 N/0038-BVA/12/2009-24

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.2009
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Rechtssatz

Ein Gebührenersatz hat auch dann zu erfolgen, wenn der Antragsteller während eines anhängigen Verfahrens klaglos gestellt wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber die bekämpfte Entscheidung beseitigt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Klaglosstellung, Ersatz von Pauschlagebühren;

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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