RS Verg 2009/7/20 N/0060-BVA/03/2009-35

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.07.2009
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Norm

BVergG 2006 §81 Abs2
  1. BVergG 2006 § 81 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018

Rechtssatz

Der Auftraggeber hat in den Ausschreibungsunterlagen die Mindestanforderungen, die Alternativangebote im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung erfüllen müssen, zu erläutern.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Alternativangebot, Mindestkriterien;

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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