Norm
BVergG 2006 §81 Abs2Rechtssatz
Der Auftraggeber hat in den Ausschreibungsunterlagen die Mindestanforderungen, die Alternativangebote im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung erfüllen müssen, zu erläutern.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Alternativangebot, Mindestkriterien;Zuletzt aktualisiert am
08.09.2009