RS Verg 2009/8/13 N/0059-BVA/02/2009-19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.08.2009
beobachten
merken

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung liegt ein mit einem unbehebbaren Mangel behaftetes Angebot vor, wenn auf Grund nicht ausgepreister Positionen der Gesamtpreis nicht berechenbar und das Angebot daher unvollständig ist (BVA 22.1.2007, N/0096-BVA/13/2006-86).

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten