RS Verg 2009/8/13 N/0059-BVA/02/2009-19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.08.2009
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Rechtssatz

An ein zu Beginn des Verhandlungsverfahrens zu legendes Erstangebot ist ein strenger Maßstab anzulegen. Widerspricht das Erstangebot im Verhandlungsverfahren den Mindestanforderungen der Ausschreibungsbestimmungen, so ist ein solches Angebot auszuscheiden; vgl. BVA 11.8.2008, N/0075-BVA/07/2008-36; 10.7.2009, N/0058-BVA/10/2009-25; vgl. auch Fink/Heid in Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht2 (2005 [208ff]).An ein zu Beginn des Verhandlungsverfahrens zu legendes Erstangebot ist ein strenger Maßstab anzulegen. Widerspricht das Erstangebot im Verhandlungsverfahren den Mindestanforderungen der Ausschreibungsbestimmungen, so ist ein solches Angebot auszuscheiden; vergleiche BVA 11.8.2008, N/0075-BVA/07/2008-36; 10.7.2009, N/0058-BVA/10/2009-25; vergleiche auch Fink/Heid in Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht2 (2005 [208ff]).

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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