Norm
BVergG 2006 §187 Abs1Rechtssatz
Schon um den Anschein einer (den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbs widersprechenden) nachträglichen Manipulationsmöglichkeit (von vornherein) auszuschließen, muss auch ein - im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zu legendes - "Nachtragsangebot" jedenfalls mit Datum und rechtsgültiger Unterfertigung versehen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Formerfordernis von Angeboten, freier und lauterer Wettbewerb;Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010