Norm
BVergG 2006 §2 Z20 litd sublitaaRechtssatz
Sinn und Zweck einer personenbezogenen Referenz besteht im Nachweis der Tätigkeit einer konkreten Person an einem bestimmten Projekt. Daher muss eine personenbezogene Referenz "individualisiert" sein und sich somit auf die konkrete Person beziehen bzw. die Tätigkeit einer konkreten Person bestätigen.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010