RS Verg 2009/10/21 N/0099-BVA/14/2009-29

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2009
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Rechtssatz

Wird in der Ausschreibung - ohne nähere Konkretisierung - bloß eine bestimmte Mindestanzahl von Bauleistungen innerhalb eines bestimmten Referenzzeitraumes verlangt, entspricht ein Bieter dem nur dann nicht, wenn er im Laufe des festgelegten gesamtzeitraumes d ie erforderlicheerbracht den letzten 5 Jahren ohne weitere Konkretisierung verlangt, entspricht ein Bieter dieser Referenzanforderungen nur dann nicht, wenn er im Laufe des gesamten 5-jährigen Referenzzeitraumes die insgesamt erforderliche Gesamtanzahl von 3 Referenzprojekten nicht erbracht hat.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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