Norm
BVergG 2006 §75 Abs6 Z1Rechtssatz
Wird in der Ausschreibung - ohne nähere Konkretisierung - bloß eine bestimmte Mindestanzahl von Bauleistungen innerhalb eines bestimmten Referenzzeitraumes verlangt, entspricht ein Bieter dem nur dann nicht, wenn er im Laufe des festgelegten gesamtzeitraumes d ie erforderlicheerbracht den letzten 5 Jahren ohne weitere Konkretisierung verlangt, entspricht ein Bieter dieser Referenzanforderungen nur dann nicht, wenn er im Laufe des gesamten 5-jährigen Referenzzeitraumes die insgesamt erforderliche Gesamtanzahl von 3 Referenzprojekten nicht erbracht hat.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010