RS Verg 2009/11/11 N/0105-BVA/04/2009-39

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Veröffentlicht am 11.11.2009
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Rechtssatz

Das im § 252 Abs 8 BVergG eingeräumte Ermessen des Auftraggebers ist eingeschränkt, wenn in den bestandfest gewordenen Teilnahmeantragsunterlagen explizit ein Ausscheiden des Teilnahmeantragswerbers bei Nichterfüllen einer bestimmten Mindestreferenzanzahl festgelegt ist.Das im Paragraph 252, Absatz 8, BVergG eingeräumte Ermessen des Auftraggebers ist eingeschränkt, wenn in den bestandfest gewordenen Teilnahmeantragsunterlagen explizit ein Ausscheiden des Teilnahmeantragswerbers bei Nichterfüllen einer bestimmten Mindestreferenzanzahl festgelegt ist.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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