Norm
BVergG 2006 §252 Abs8Rechtssatz
Das im § 252 Abs 8 BVergG eingeräumte Ermessen des Auftraggebers ist eingeschränkt, wenn in den bestandfest gewordenen Teilnahmeantragsunterlagen explizit ein Ausscheiden des Teilnahmeantragswerbers bei Nichterfüllen einer bestimmten Mindestreferenzanzahl festgelegt ist.Das im Paragraph 252, Absatz 8, BVergG eingeräumte Ermessen des Auftraggebers ist eingeschränkt, wenn in den bestandfest gewordenen Teilnahmeantragsunterlagen explizit ein Ausscheiden des Teilnahmeantragswerbers bei Nichterfüllen einer bestimmten Mindestreferenzanzahl festgelegt ist.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010