RS Verg 2009/11/11 N/0105-BVA/04/2009-39

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2009
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Rechtssatz

Im Oberschwellenbereich ist ein ausschreibungswidriges Angebot vom Sektorenauftraggeber auszuscheiden.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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