RS Verg 2009/11/16 N/0106-BVA/05/2009-22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2009
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Rechtssatz

Wird im Zuge der Prüfung eines Teilnahmeantrages ein behebbarer Mangel festgestellt, hat innerhalb angemessener Frist ein konkreter und klarer Magelbehebungsauftrag zu ergehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

behebbarer Mangel in einem Teilnahmeantrag, Verbesserungsauftrag;

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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