RS Verg 2009/11/16 N/0106-BVA/05/2009-22

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Veröffentlicht am 16.11.2009
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Rechtssatz

Eine auf der Grundlage einer nicht abgeschlossenen Prüfung aller eingelangten Teilnahmeanträge in einem Verhandlungsverfahren getroffene Auswahlentscheidung ist vom Bundesvergabeamt für nichtig zu erklären. Grundlage einer Auswahlentscheidung kann nur eine abgeschlossene Prüfung aller eingelangten Teilnahmeanträge sein.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auswahlentscheidung, Prüfung von Teilnahmeanträgen;

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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