RS Verg 2009/11/16 N/0106-BVA/05/2009-22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2009
beobachten
merken

Rechtssatz

Werden im Zuge eines Verhandlungsverfahrens in der ersten Stufe des Vergabeverfahrens für das Auswahlverfahren erforderliche Referenzprojekte genannt, ohne dass jedoch konkret erkannt werden kann, wofür das Referenzprojekt herangezogen werden soll, liegt ein verbesserungsfähiger Mangel vor. Der Auftraggeber hat den Bewerber konkret aufzufordern anzugeben, was mit dem jeweils angegebenen Referenzprojekt nachgewiesen werden soll.

Entscheidungstexte

Schlagworte

behebbarer Mangel in einem Teilnahmeantrag, konkreter Verbesserungsauftrag;

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten