RS Verg 2009/11/16 N/0106-BVA/05/2009-22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2009
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Rechtssatz

Bei Mängeln in Teilnahmeanträgen (erste Stufe eines mehrstufigen Verhandlungsverfahrens) ist wie bei Mängeln in Angeboten zwischen behebbaren und nicht behebbaren Mängeln zu unterscheiden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

behebbarer Mangel in einem Teilnahmeantrag;

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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