RS Verg 2009/11/29 N/0115-BVA/12/2009-EV7

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2009
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Norm

BVergG 2006 §329 Abs1
RL 2007/66/EG Art2 Abs1 lita

Rechtssatz

Eingetretene Verzögerungen eines Vergabeverfahrens infolge Widerrufes bzw (durch andere Antragsteller veranlasste) Nachprüfungsverfahren, können nicht den (nunmehrigen) Rechtsschutz suchenden Antragstellern zur Last gelegt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verzögerung des Vergabeverfahrens, effektiver Rechtsschutz, Widerruf;

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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