RS Verg 2009/11/29 N/0115-BVA/12/2009-EV7

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2009
beobachten
merken

Rechtssatz

Von der Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist nur in besonderen Ausnahmefällen abzusehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Interessenabwägung;

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten