RS Verg 2010/1/29 N/0117-BVA/02/2009-24

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Veröffentlicht am 29.01.2010
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Rechtssatz

Weder Eignung noch Leistungsfähigkeit eines Bieters können abstrakt, sondern nur konkret in Zusammenhang mit einem konkreten Teilnahmeantrag eines bestimmten Bewerbers geprüft werden. Von der Prüfungsbehörde kann nicht verlangt werden, fiktiv zu prüfen, wie sich der Antragsteller als

Bieter (vergleichbar der Teilnahmeantragstellerin im

Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb und während offener Teilnahmeantragsfrist nach Anforderung der Teilnahmeunterlagen) im Vergabeverfahren verhalten hätte (VwGH 18.3.2009, 2007/04/0095).

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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