RS Verg 2010/1/29 N/0116-BVA/14/2009-39

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Veröffentlicht am 29.01.2010
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Rechtssatz

Unvereinbarkeitsregelungen einer Ausschreibung bezwecken die Gewährleistung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Grundsatzes des freien und lauteren Wettbewerbes und sind als solche grundsätzlich weit auszulegen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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