RS Verg 2010/2/10 N/0119-BVA/04/2009-31

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2010
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Rechtssatz

Ein einmal gewähltes und in der Ausschreibung festgelegtes Zuschlagsprinzip (hier: Bestbieterprinzip) mit Zuschlagskriterien darf der Auftraggeber im Zuge des Vergabeverfahrens nicht ändern.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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