RS Verg 2010/2/15 N/0120-BVA/05/2009-52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.2010
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Rechtssatz

Wurde ein auszufüllendes Bieterlückenverzeichnis von einem Bieter nur unzureichend ausgefüllt, ist im Einzelfall zu untersuchen, ob ein behebbarer oder ein nicht behebbarer Mangel vorliegt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

unzureichend ausgefüllte Bieterlücke und behebbarer Mangel

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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