Norm
BVergG 2006 §83Rechtssatz
Die Leistungsfähigkeit eines nicht zur Darstellung der Leistungsfähigkeit des Bieters benötigten Subunternehmers ist im Hinblick auf den dem Subunternehmer übertragenen Leistungsteil zu prüfen. Eine über den vom Subunternehmer übernommenen Leistungsteil hinausreichende Leistungsfähigkeit ist vom Subunternehmer nicht zu erbringen.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
10.05.2010