RS Verg 2010/3/5 N/0131-BVA/14/2009-35

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.2010
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Rechtssatz

Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Art und des erforderlichen Ausmaßes an Eignung an seine in der Ausschreibung vorgenommenen Festlegungen gebunden.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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