RS Verg 2010/3/11 N/0015-BVA/12/2010-EV14

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Veröffentlicht am 11.03.2010
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Rechtssatz

Ein Begehren auf Untersagung der Fortführung des Vergabeverfahrens ist dann als überschießend abzuweisen, wenn kein Grund ersichtlich ist, dem Auftraggeber jedes Tätig werden im Vergabeverfahren zu untersagen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

begehrte Maßnahme;

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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