RS Verg 2010/4/19 N/0008-BVA/04/2010-30

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.2010
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Zuständigkeit des Bundesvergabeamtes zur Prüfung angefochtener Entscheidungen des Auftraggebers bezieht sich ausschließlich auf die "vom Antragsteller geltend gemachten Beschwerdepunkte".

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten