RS Verg 2010/5/4 N/0026-BVA/12/2010-28

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.2010
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Rechtssatz

Fehlende Angaben über die zum Einsatz kommenden Schlüsselpersonen stellen einen unbehebbaren Angebotsmangel dar, weil die Antragsteller dadurch eine Situation herbeiführen könnten, die einer Verlängerung der Angebotsfrist für sie gleichkäme, wodurch sie sich gegenüber den Mietbietern einen Wettbewerbsvorteil geschaffen hätten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

behebbare und unbehebbare Mängel, freier und lauterer Wettbewerb, Grundsatz der Gleichbehandlung;

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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