Norm
BVergG 2006 §2 Z16 litaRechtssatz
Ist die bekämpfte gesondert anfechtbare Entscheidung vom Auftraggeber noch nicht getroffen worden, liegt kein tauglicher Anfechtungsgegenstand vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
gesondert anfechtbare Entscheidung;Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010