RS Verg 2010/6/1 N/0039-BVA/12/2010-15

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Veröffentlicht am 01.06.2010
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Rechtssatz

Ein Vertragsabschluss, dem eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Mitteilung der Zuschlagsentscheidung nicht vorangegangen ist, entfaltet ex tunc keine Wirkung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zuschlagsentscheidung, Zuschlag, absolute Nichtigkeit;

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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