Norm
BVergG 2006 §131 erster SatzRechtssatz
Ein Vertragsabschluss, dem eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Mitteilung der Zuschlagsentscheidung nicht vorangegangen ist, entfaltet ex tunc keine Wirkung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zuschlagsentscheidung, Zuschlag, absolute Nichtigkeit;Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010