RS Verg 2010/7/9 N/0043-BVA/04/2010-35

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.2010
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Norm

BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitff
BVergG 2006 §320 Abs1

Rechtssatz

Anerkennt der Auftraggeber bei einem Wettbewerb die Entscheidung der Jury über die Reihung der Preisträger und tut dies auch in der Weise kund, indem er den Wettbewerbsteilnehmern ohne Vorbehalte das die Reihung der Preisträger umfassende Juryprotokoll übermittelt, hat der Auftraggeber den jeweiligen Preisträgern das Preisgeld zugewiesen, wenn in den Wettbewerbsunterlagen eine bestimmte Summe Preisgeld für die einzelnen Preisränge vorgesehen ist. Ist für einen Preisrang kein Preisgeld vorgesehen, hat der Auftraggeber dem davon betroffenen Preisträger auch kein Preisgeld zugewiesen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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