Norm
BVergG 2006 §125Rechtssatz
Das Bundesvergabeamt hat auf Grundlage der dem Auftraggeber zur Verfügung gestandenen Unterlagen die Angemessenheit der Preise zu prüfen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Preisplausibilität; Vertiefte Angebotsprüfung;Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010