RS Verg 2010/7/28 N/0051-BVA/10/2010-37

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.07.2010
beobachten
merken

Rechtssatz

Das Bundesvergabeamt ist bei entsprechendem Vorbringen verpflichtet, einen vomAuftraggeber nicht herangezogenen Ausscheidensgrund aufzugreifen und zu prüfen.Ein Sachverständiger ist dabei allerdings nicht heranzuziehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Antragslegitimation; Ermittlungsverfahren;

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten