RS Verg 2010/7/30 N/0059-BVA/04/2010-26

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Veröffentlicht am 30.07.2010
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Rechtssatz

Macht der Auftraggeber von der Möglichkeit der Rücknahme des bekämpften An-fechtungsgegenstandes Gebrauch, existiert dieser nicht mehr, sodass damit nach-träglich eine Prozessvoraussetzung im Sinne von § 312 Abs 2 Z 2 BVergG 2006 wegfällt.Macht der Auftraggeber von der Möglichkeit der Rücknahme des bekämpften An-fechtungsgegenstandes Gebrauch, existiert dieser nicht mehr, sodass damit nach-träglich eine Prozessvoraussetzung im Sinne von Paragraph 312, Absatz 2, Ziffer 2, BVergG 2006 wegfällt.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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