RS Verg 2010/8/4 N/0061-BVA/05/2010-30

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Veröffentlicht am 04.08.2010
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Rechtssatz

Festlegungen, die im Zuge des Vergabeverfahrens nicht geändert wurden, sind bestandsfest geworden. An solche Festlegungen haben sich nicht nur die Auftraggeberin sondern auch alle Bieter im Vergabeverfahren zu halten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bestandsfestigkeit der Ausschreibung, kein willkürliches Abgehen von einer Ausschreibung im Vergabeverfahren

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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