RS Verg 2010/8/12 N/0060-BVA/02/2010-22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.08.2010
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Rechtssatz

Die Zurücknahme einer gesondert anfechtbaren Entscheidung durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich und bedarf,

da es sich um privatwirtschaftliches Verhalten handelt, keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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