RS Verg 2010/8/12 N/0060-BVA/02/2010-22

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Veröffentlicht am 12.08.2010
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Rechtssatz

An nicht rechtzeitig bekämpfte gesondert anfechtbare Entscheidungen sind infolge Präklusion sowohl Auftraggeber als auch die Vergabekontrollbehörde gebunden. Die Präklusionswirkung gilt jedoch nur soweit, als nicht der Auftraggeber die Entscheidungen selbst wieder zurücknimmt (vgl. Thienel, Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Bundesvergabegesetz 2006, § 312 Rz 141).An nicht rechtzeitig bekämpfte gesondert anfechtbare Entscheidungen sind infolge Präklusion sowohl Auftraggeber als auch die Vergabekontrollbehörde gebunden. Die Präklusionswirkung gilt jedoch nur soweit, als nicht der Auftraggeber die Entscheidungen selbst wieder zurücknimmt vergleiche Thienel, Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Bundesvergabegesetz 2006, Paragraph 312, Rz 141).

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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