RS Verg 2010/8/24 N/0056-BVA/14/2010-25

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.08.2010
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Rechtssatz

Die rechtswidrige Wahl eines Verhandlungsverfahrens (anstelle eines offenen oder nicht offenen Verfahrens) ist von wesentlichem Einfluss auf den Ausgang des Vergabeverfahrens. Die Möglichkeit eines abweichenden Verfahrensausganges ist evident, zumal es in der zweiten Stufe eines Verhandlungsverfahrens zu einer erheblichen Reduktion des Bieterkreises kommt, der sich durch Shortlisting etc. bis zur Ermittlung des Zuschlagsempfängers weiter verengt.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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