RS Verg 2010/9/27 N/0071-BVA/10/2010-34

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2010
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Rechtssatz

Die Beurteilung der Angebote soll im offenen Verfahren nur auf Grundlage der abgegebenen schriftlichen Angebote erfolgen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angebotsöffnung; Maßstab;

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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