Norm
BVergG 2006 §141 Abs2 zweiter SatzRechtssatz
Eine von der Antragstellerin nach Aufklärungsauftrag des Auftraggebers erfolgte "Plausibilisierung" des Angebotes am 23.7.2010, worin klargestellt wird, dass die im Angebot vom 1.6.2010 für jeden Tag der Maßnahmenwoche (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) angegebenen Unterrichtszeiten nicht abschließend sind, verändert den ursprünglichen Inhalt des gemäß den Ausschreibungsbestimmungen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vollständig auszuarbeitenden Angebots. Die Wertung eines solchen Angebots als ausschreibungskonform, widerspräche dem Grundsatz der Gleichbehandlung, denn die Möglichkeit des Abweichens von den bestandfesten Ausschreibungsbestimmungen war den übrigen Bietern nicht bekannt (vgl. VwGH 1.7.2010, Zl. 2006/04/0092-6).Eine von der Antragstellerin nach Aufklärungsauftrag des Auftraggebers erfolgte "Plausibilisierung" des Angebotes am 23.7.2010, worin klargestellt wird, dass die im Angebot vom 1.6.2010 für jeden Tag der Maßnahmenwoche (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) angegebenen Unterrichtszeiten nicht abschließend sind, verändert den ursprünglichen Inhalt des gemäß den Ausschreibungsbestimmungen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vollständig auszuarbeitenden Angebots. Die Wertung eines solchen Angebots als ausschreibungskonform, widerspräche dem Grundsatz der Gleichbehandlung, denn die Möglichkeit des Abweichens von den bestandfesten Ausschreibungsbestimmungen war den übrigen Bietern nicht bekannt vergleiche VwGH 1.7.2010, Zl. 2006/04/0092-6).
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2010