RS Verg 2010/11/23 N/0087-BVA/14/2010-22

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Veröffentlicht am 23.11.2010
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Rechtssatz

Es liegt in der Dispositionsfreiheit des Auftraggebers, Referenzanforderungen festzulegen, solange ein sachlicher Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand besteht.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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