Norm
BVergG 2006 §70 Abs1Rechtssatz
Es liegt in der Dispositionsfreiheit des Auftraggebers, Referenzanforderungen festzulegen, solange ein sachlicher Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand besteht.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2011