Norm
BVergG 2006 §19 Abs1 2.SatzRechtssatz
Eine allfällige Preisunangemessenheit der angebotenen Leistung ist grundsätzlich ohne Einfluss auf ein bestehendes Ausschließlichkeitsrecht iSd § 30 Abs. 2 Z 2 3. Fall BVergG 2006.Eine allfällige Preisunangemessenheit der angebotenen Leistung ist grundsätzlich ohne Einfluss auf ein bestehendes Ausschließlichkeitsrecht iSd Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 2, 3. Fall BVergG 2006.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2011