RS Verg 2011/1/4 N/0109-BVA/12/2010-EV11

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Veröffentlicht am 04.01.2011
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Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des EuGH können die Erfolgsaussichten über den Hauptantrag im Rahmen des Provisiorialverfahrens berücksichtigt werden. Einer derartigen Vorgehensweise steht auch nicht der Wortlaut des § 329 Abs 1 BVergG entgegen.Nach der Rechtsprechung des EuGH können die Erfolgsaussichten über den Hauptantrag im Rahmen des Provisiorialverfahrens berücksichtigt werden. Einer derartigen Vorgehensweise steht auch nicht der Wortlaut des Paragraph 329, Absatz eins, BVergG entgegen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Interessenabwägung, Erfolgsaussichten;

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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