RS Verg 2011/1/4 N/0109-BVA/12/2010-EV11

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Veröffentlicht am 04.01.2011
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Rechtssatz

Es ist dem Bundesvergabeamt verwehrt, die Rechtswidrigkeit bestandskräftiger Entscheidungen im Zuge der Anfechtung späterer Entscheidungen „inzident“ in Prüfung zu ziehen. Die Wirkung der Bestandkraft von Entscheidungen des Auftraggebers erstreckt sich somit auch auf die Nachprüfungsbehörde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bestandskraft, Präklusion, Bundesvergabeamt;

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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