Norm
BVergG 2006 §321Rechtssatz
In den Materialien findet sich ausdrücklich keine Differenzierung nach einem allfälligen "Schweregrad" der jeweiligen Rechtswidrigkeit, womit aber von einer umfassenden Sanierungswirkung der Präklusion auszugehen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Reichweite der Präklusion;Zuletzt aktualisiert am
09.02.2011