RS Verg 2011/1/4 N/0109-BVA/12/2010-EV11

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.01.2011
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Rechtssatz

In den Materialien findet sich ausdrücklich keine Differenzierung nach einem allfälligen "Schweregrad" der jeweiligen Rechtswidrigkeit, womit aber von einer umfassenden Sanierungswirkung der Präklusion auszugehen ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Reichweite der Präklusion;

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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