RS Verg 2011/2/14 N/0001-BVA/14/2011-17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2011
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Rechtssatz

Wird ein Leistungsvertrag für ein Jahr mit einer mehrmaligen jeweils jährlich auszuübenden Verlängerungsoption ausgeschrieben, ist der Leistungszeitraum unter grundsätzlichen Einschluss der Verlängerungsoption zu bemessen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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