Norm
BVergG 2006 §13 Abs1Rechtssatz
Wird ein Leistungsvertrag für ein Jahr mit einer mehrmaligen jeweils jährlich auszuübenden Verlängerungsoption ausgeschrieben, ist der Leistungszeitraum unter grundsätzlichen Einschluss der Verlängerungsoption zu bemessen.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011