RS Verg 2011/2/14 F/0001-BVA/13/2011-14

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2011
beobachten
merken

Rechtssatz

Da die Antragstellerin über zu wenige ausschreibungskonforme Referenzprojekte für Bauleistungen verfügte, hat sie die Erfordernisse der Ausschreibung bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit nicht erfüllt und wäre daher gem § 129 Abs 1 Z 2 BVergG 2006 auszuscheiden gewesen. Deshalb kam sie für den Zuschlag ohnehin nicht in Betracht.Da die Antragstellerin über zu wenige ausschreibungskonforme Referenzprojekte für Bauleistungen verfügte, hat sie die Erfordernisse der Ausschreibung bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit nicht erfüllt und wäre daher gem Paragraph 129, Absatz eins, Ziffer 2, BVergG 2006 auszuscheiden gewesen. Deshalb kam sie für den Zuschlag ohnehin nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten