Norm
BVergG 2006 §129 Abs1 Z2Rechtssatz
Da die Antragstellerin über zu wenige ausschreibungskonforme Referenzprojekte für Bauleistungen verfügte, hat sie die Erfordernisse der Ausschreibung bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit nicht erfüllt und wäre daher gem § 129 Abs 1 Z 2 BVergG 2006 auszuscheiden gewesen. Deshalb kam sie für den Zuschlag ohnehin nicht in Betracht.Da die Antragstellerin über zu wenige ausschreibungskonforme Referenzprojekte für Bauleistungen verfügte, hat sie die Erfordernisse der Ausschreibung bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit nicht erfüllt und wäre daher gem Paragraph 129, Absatz eins, Ziffer 2, BVergG 2006 auszuscheiden gewesen. Deshalb kam sie für den Zuschlag ohnehin nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
21.09.2011