Norm
Art41 Abs2 RL2004/18/EGRechtssatz
Bei der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen trifft den Auftraggeber die gleiche Begründungstiefe wie bei den übrigen öffentlichen Aufträgen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Umfang Begründungspflicht der Zuschlagsentscheidung; Nichtprioritäre Dienstleistung;Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011